Digitale Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für //www.fefler.com.
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder seine mobile Anwendung in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) 2.0.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 01.07.2024 initial erstellt und wird fortlaufend überarbeitet.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Es werden teilweise die Anforderungen der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nach der aktuellen BITV barrierefrei?
Große Schrift. Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
Kleine Schrift. Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
Responsive Umsetzung der Bildschirminhalte. Die Inhalte des Fensters passen sich der Bildschirmgröße des Geräts automatisch an.
Browserseitige Vorlesefunktion von Texten
Kontrastierung mittels Button für sehbehinderte Besucher
Untertitelfunktion bei Videos
Welche Bereiche sind nach der aktuellen BITV teilweise barrierefrei?
Dokumente und Formulare
Tabellen
Alternativtexte
Welche Bereiche sind nach der aktuellen BITV nicht barrierefrei?
Barriere: Bedienelemente ohne Alternativtexte
Barriere: Videos ohne Untertitel
Beschreibung: Videos mit Ton verfügen nicht über die notwendigen Untertitel
Barriere: nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei
Beschreibung: Neu eingestellte PDF-Dokumente sollen in barrierefreier Version erstellt, ältere durch solche ersetzt werden
Barriere: Gliederung der Inhalte
Beschreibung: Durch falsche Formatierung von Texten kann der Lesefluss negativ beeinflusst sein
Barriere: Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind teilweise nicht ausgezeichnet
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das untenstehende Kontaktformular auf unserer Webseite.
Lieber Besucher,
dieses Formular dient ausschließlich für Fragen zur digitalen Barrierefreiheit unserer Webseite. Für Fragen zu unseren Dienstleistungen oder Produkten steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung.
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Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. Zum Seitenanfang
